Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) am 21er
Der Schulgemeinschaftsausschuss, im Weiteren SGA genannt, ist ein Gremium, das Teile des
Schulbetriebes beraten oder entscheiden kann.
Dem SGA gehören Schulleiter:in und je 3 Vertreter des Lehrkörpers, der Schülerschaft und der
Erziehungsberechtigten an.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im §64 SchUG.
Die Elternvertreter:innen zum SGA sind nach den Statuten des Elternvereins (§10.6) festgelegt. Die
Ersatzmitglieder werden jeweils in der Hauptversammlung des laufenden Schuljahres ordnungsgemäß gewählt.
Diese findet im Herbst statt.