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Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) am 21er

Der Schulgemeinschaftsausschuss, im Weiteren SGA genannt, ist ein Gremium, das Teile des Schulbetriebes beraten oder entscheiden kann.
Dem SGA gehören Schulleiter:in und je 3 Vertreter des Lehrkörpers, der Schülerschaft und der Erziehungsberechtigten an.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im §64 SchUG. Die Elternvertreter:innen zum SGA sind nach den Statuten des Elternvereins (§10.6) festgelegt. Die Ersatzmitglieder werden jeweils in der Hauptversammlung des laufenden Schuljahres ordnungsgemäß gewählt. Diese findet im Herbst statt.